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Betriebsausfall
durch Corona?

Durch die Corona-Krise mussten Sie Ihre Gaststätte oder Ihr Hotel schließen
und Ihre Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht?

Anspruch prüfen

Warum klagen?

Vertrauen Sie nicht ohne Anspruchsprüfung auf eine übereilte Aussage Ihrer Versicherung. Viele Versicherer machen in der Corona-Krise ein Geschäft damit, dass sich Hotels und Gastronomiebetriebe lediglich mit einem fragmentarischen Anspruch zufrieden geben. Prüfen Sie Ihren berechtigen Anspruch und setzen Sie ihn in voller Höhe durch!

1.

Anmelden und Dokumente einreichen

Schnelle und unkomplizierte Einreichung Ihrer Dokumente über unsere intuitive Eingabemaske.

2.

Wir prüfen Ihren Anspruch

Unser Expertenteam prüft Ihren Anspruch und unterbreiten Ihnen eine unverbindliches Angebot.

3.

Erhalten Sie Ihr Geld

Ihr Geld erhalten Sie unmittelbar nach erfolgreicher gerichtlicher Anspruchsdurchsetzung.

Über uns

Mit einer ausgewogenen Mischung aus Menschlichkeit und juristischer Fachkompetenz haben wir von Jura Concept es uns zur Aufgabe gemacht, komplexe Rechtsanliegen in gebotener Kürze und verständlich darzustellen und Ihnen gerade dadurch den Weg zu Ihrem Recht angenehmer und komfortabler zu gestalten als Sie dies von Juristen gewohnt sein dürften. Darum sind wir davon überzeugt, dass jedem prämienzahlenden Versicherungsnehmer sein berechtigter Anspruch zusteht und durchgesetzt werden sollte!

Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Wir können Ihnen kurzfristig und kostenfrei eine Einschätzung abgeben, ob Ihr Versicherungsvertrag Chancen auf ein weiteres Vorgehen bietet.

Angaben zum Betrieb:
Persönliche Angaben:
Zusätzliche Angaben und Hinweise:
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Ihr Anspruch wird nun kostenfrei für Sie geprüft. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Das sind wir

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden.“ (Albert Einstein)

Eric Zimmermann

Rechtsanwalt

Andreas Lambrecht

Rechtsanwalt

Anke Czeschner-Behte

Rechtsanwältin

Michael F. Burkert

Rechtsanwalt

F.A.Q

Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Druchsetzung Ihrer Ansprüche auf volle Auszahlung Ihrer Betriebsschliessungsversicherung.

  • 1. Welcher Unterbrechungsschaden steht mir zu?

    Sie können den Schaden ersetzt verlangen, der aufgrund der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnte. Dabei ist regelmäßig auf Basis eines Vergleichs mit dem Vorjahresumsatz der Umsatzausfall zu ermitteln. Abzusetzen sind Kosten, die während der Unterbrechung nicht angefallen sind. Sofern Sie den Betrieb teilweise fortführen konnten, sind diese Einnahmen auch abzuziehen. In vielen Versicherungspolicen ist der Ersatz für einen Betriebsausfall auf 30 Tage begrenzt.

  • Wenn die Rechtsschutzversicherung grünes Licht signalisiert, sind Sie fein raus (wir kümmern uns um die Anfrage). Dann müssen Sie nichts weiter zahlen.

  • Die Versicherungsverträge sehen regelmäßig vor, dass der Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden ist. Dies übernehmen wir gerne kurzfristig für Sie.

  • Wir benötigen die Versicherungsunterlagen und gegebenenfalls Unterlagen zu Ihrer Buchhaltung.

  • Der Versicherungsanspruch unterliegt der Regelverjährung. Die Verjährung beginnt zum Jahresende und beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Kontakt

Adresse:

Jura Concept GmbH, Friedrich-Wilhelm-Boelcke-Str. 2, 14473 Potsdam

Telefon:

+49 (0) 331 27 97 89 00

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